AGBs


Wir sind keine Fans von strikten Regeln und Vorschriften. Um uns selbst abzusichern, haben wir jedoch diese AGBs zusammengestellt. Diese wachsen mit unseren Erfahrungen.


Allgemeines

 

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an endenthum.com / Lena & Kevin Endenthum – nachstehend die Fotografen genannt – erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

Urheberrecht

 

Den Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

Die von den Fotografen hergestellten Lichtbilder/Bilddateien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

 

Übertragen die Fotografen  Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

Möchte der Auftraggeber die alleinigen Nutzungsrechte für das Bildmaterial erwerben, ist ein Aufschlag von 10% zur Rechnungssumme zu bezahlen.

 

Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.

 

Bei der Verwertung der Lichtbilder/Bilddateien für nicht private Zwecke werden die Fotografen, sofern nichts anderes vereinbart, um Erlaubnis gefragt.


Grundsätzlich kommen zu Hochzeitsbegleitungen beide Fotografen. Ist dies aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht möglich, besteht nur der Anspruch auf einen Fotografen. Wir bemühen uns jedoch nach bestem Gewissen um Ersatz.


Es ist in keinem Fall erlaubt, die Bilder für das Training von KI-Modellen zu verwenden. Im Rahmen der Bearbeitung des Bildmaterials seitens der Fotografen kann zur Arbeitserleichterung auf KI-Unterstützung zurückgegriffen werden. Es erfolgt keine gesonderte Kennzeichnung.